Honoraränderung ab Januar 2026
Aufgrund der stetig steigenden Betriebs- und Praxiskosten werde ich mein Stundenhonorar ab 1. Januar 2026 moderat von bisher 90 € auf 100 € pro Stunde anheben. Die Abrechnung erfolgt weiterhin viertelstundengenau – jede angefangene Viertelstunde wird mit 25 € berechnet.
Bitte beachten Sie, dass die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) aus dem Jahr 1989 stammt und seitdem nicht an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst wurde. Daher kann es vorkommen, dass private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen die entstandenen Kosten nicht in voller Höhe erstatten. In diesen Fällen tragen Patientinnen und Patienten den Differenzbetrag selbst.
Wie in der ärztlichen Praxis üblich, werden telefonische Beratungen sowie das Beantworten von E-Mails, sofern sie eine fachliche Einschätzung oder therapeutische Beratung darstellen, ebenfalls als gebührenpflichtige Beratungseinheiten abgerechnet.
Ich danke Ihnen herzlich für Ihr Verständnis und Ihre Wertschätzung meiner Arbeit. Die Anpassung ermöglicht es mir, Ihnen auch weiterhin eine qualitativ hochwertige, sorgfältige und individuelle Betreuung anbieten zu können.
Ihre Tanja Sinzig-Huskamp